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Zinsabschlagsteuer auf den Gewinn des Tagesgeldkontos

Die heutige Wirtschaftskrise lässt uns umso gründlicher überlegen, wie wir unser Erspartes am besten anlegen, ohne ein zu großes Risiko einzugehen.

Für die risikobehaftete Geldanlage, zum Beispiel in Aktien, benötigen wir ein großes Fingerspitzengefühl sowie ein umfangreiches Wissen, gepaart mit ständigem Interesse an den Börsennachrichten und vieles mehr.

Eine sichere Geldanlage für Jahre, etwa mit einem Festgeldvertrag, ist sehr viel sicherer, bringt uns jedoch zum momentanen Zeitpunkt von den Zinsen her nicht sehr weit. Es ist immer sehr ärgerlich, wenn die Zinsen während der langen Laufzeit unserer Geldanlage woanders steigen, während wir über unser Festgeld mit einem solchen Vertrag jahrelang nicht verfügen können, um es besser anzulegen.
Deshalb ist es sicherlich ratsam, unser Geld wenigstens für die Zeit der “Talfahrt” auf einem Tagesgeldkonto zu “parken“. Hierüber können wir jederzeit verfügen, bis ein besseres Angebot mit höheren Zinsen für eine längerfristige Anlage in Aussicht steht.

Auch für Geld, auf das wir im Notfall zugreifen können, wenn eine größere Ausgabe ansteht, ist das Tagesgeldkonto sehr gut geeignet.
Leider schlägt auch bei einem Tagesgeldkonto wie überall das Finanzamt zu, wenn die Zinsen am Jahresende höher sind als der Freibetrag, der zum heutigen Zeitpunkt 801,- Euro für Alleinstehende und das Doppelte für Ehepaare beträgt. Was wir über diesen Freibetrag hinaus an Zinsen zu erwarten haben, müssen wir zu einem Viertel an Zinsabschlagsteuer abführen. Die Zinsabschlagsteuer wird, ohne unsere Zustimmung einholen zu müssen, direkt von der Bank, bei der das Tagesgeld angelegt ist, an das Finanzamt abgetreten. Seit dem 1. Januar 2009 wird die Zinsabschlagsteuer "Abgeltungssteuer" genannt, was jedoch keinen Unterschied zu den Beträgen der Abgaben macht.



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