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Tierhaftpflichtversicherung

Alle Schäden, die durch den eigenen Hund, durch eine Katze oder aber durch das eigene Pferd verursacht werden, werden bei einer Tierhaftpflichtversicherung gedeckt. Die Tierhaftpflichtversicherung tritt in Kraft, wenn beispielsweise bei einer Kutschfahrt die Pferde durchgehen und so eventuell Sachgegenstände oder Menschen schaden.
So werden alle anfallenden Kosten, die bei einem Unfall passieren, von der Versicherung übernommen.

Der Besitzer des versicherten Haustiers ist versichert. Aber auch die Personen, die beispielsweise während eines Urlaubes des Tierhalters, auf das Tier aufpasst. Bei einer Tierhaftpflichtversicherung sind insbesondere Personenschäden, Vermögensschäden und Sachschäden versichert. Dies beinhaltet die finanziellen Schäden als auch die reinen Vermögensschäden. Die Tierhaftpflichtversicherung gilt im Inland und bei entsprechendem Antrag auch im Ausland. So ist das Tier, egal ob Hund, Katze oder Pferd automatisch auch im Urlaub mitversichert.

Wenn ein Schadensfall vorliegt, prüft die Versicherung den Schadensfall und springt ein, wenn ein Ansprüche nicht rechtens sein sollten oder leisten einen Schadensersatz, wenn dieser auch berechtigt ist. Jeder kennt sein Tier genau, aber es können immer wieder unerwartete Situationen auftreten, wo das Tier anders reagiert, als der Tierhalter es erwartet.

Wenn der Tierhalter in diesem Fall keine Versicherung abgeschlossen hat, haftet dieser mit seinem gesamten Einkommen und dem gesamten Vermögen, welches er besitzt.