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Akkreditiv
Ein Akkreditiv ist eine spezielle Zahlungsform einer Firma oder einer Person gegenüber einer anderen Person oder Firma. Dabei sollen die Risiken der Zahlungen oder der Erfüllung zwischen unbekannten Partnern reduziert werden. Für die Umsetzung wird im Allgemeinen ein Akkreditiv-Konto bei der Hausbank des Auftraggebers eröffnet, wobei bestimmte Bedingungen festgelegt werden, unter denen es dann zur Zahlung kommt. Im Versicherungsbereich bedeutet Akkreditiv, die Anweisung des Käufers über seine Bank an die Bank des Verkäufers zur Abwicklung eines Geschäftes, meistens handelt es sich um eine Versicherung wie die Transportversicherung.
Notaranderkonto
Ein Notaranderkonto wird manchmal auch als Anderkonto bezeichnet. Es handelt sich beim sogenannten Notaranderkonto um ein Konto, das treuhänderisch verwaltet und im Namen eines Notars geführt wird. Das Guthaben auf dem Notaranderkonto darf nicht zum Zweck des eigentlichen Inhabers dienen und auch nicht zu dessen Vermögen gerechnet werden.