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Haftpflicht- oder Vollkaskoversicherung?

Wer ein Kraftfahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr zulässt, benötigt eine Haftpflichtversicherung. Diese schützt als Pflichtversicherung den Halter des Fahrzeuges vor Schadenersatzansprüchen Dritter in Bezug auf Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Betrieb des Fahrzeuges entstanden sind. Die Vollkaskoversicherung hingegen ist freiwillig, sie schützt den Fahrer umfassend vor Schäden an seinem Fahrzeug, auch vor selbst verursachten Schäden. Regelmäßig stellt sich die Frage, inwieweit sich eine Kaskoversicherung beim (älteren) Fahrzeug lohnt. Am 30.11. ist Stichtag für den Wechsel der Kfz-Versicherung, daher sind diese Überlegungen jetzt angebracht. Vergleich der Haftpflicht-Tarife Auch bei der Haftpflichtversicherung gibt es Tarifunterschiede zwischen den Anbietern, sodass hier gespart werden kann. Die meisten Versicherungsverträge für Kraftfahrzeuge nutzen das Kalenderjahr als Versicherungsjahr, durch die einmonatige Kündigungsfrist ist der 30.11. ...

Wechsel der KFZ-Versicherung noch bis zum 30. November

Der Jahreswechsel rückt unaufhörlich näher und damit auch wieder der Termin für einen Wechsel in der KFZ-Versicherung. Einmal pro Jahr hat jeder Autofahrer das Recht, sich nach einer günstigeren Versicherung umzusehen. Die Kündigungsfrist endet am 30. November eines jeden Jahres. Noch nach wie vor nutzen viele Autofahrer Versicherungsverträge, die zum einen zu alt und somit nicht mehr auf dem neuesten Stand sind, zum anderen aber auch um ein Vielfaches zu teuer sind. Die heutigen, modernen Verträge entsprechen den aktuellen Anforderungen und bieten dem Verbraucher ein großes Sparpotenzial. Dabei sollte man jedoch vorab unseren Vergleichsrechner nutzen, um so herauszufinden, welches Einsparpotenzial sich ergibt. Dieser gibt Aufschluss darüber, ob sich ein Wechsel in der Versicherung lohnt oder ob nicht gar die eigene ...

KFZ-Versicherung wechseln – Stichtag 30. November

Wer einen Wechsel der KFZ-Versicherung plant, sollte daran denken das dies in der Regel nur zum 1. Januar geht. Ausgenommen sind hier selbstverständlich Versicherungsverträge deren Ende nicht zum Jahresende festgelegt ist. Auch Sonderkündigungsrechte wie etwa bei Beitragserhöhungen, Fahrzeugwechsel oder einem Schadensfall bleiben hiervon unberührt. Um zurück zum Thema zu kommen: Nur wer seinem bisherigen Versicherer bis zum 30. November kündigt, kann ab dem 1. Januar in den Genuss einer günstigeren Kraftfahrzeug-Versicherung kommen. Sonderkündigungsrecht Beitragserhöhungen der KFZ-Versicherung werden daher erst im November, Dezember oder gar erst im Januar an den Kunden verschickt. Wie oben bereits angesprochen, darf man sich hier als Kunde nicht abschrecken lassen, denn bei einer Beitragserhöhung können Sie selbstverständlich von Ihrem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen. Kündigung Die Kündigung der ...