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Haftpflichtversicherung für Tierhalter?

Tierhalter Haftpflicht Versicherung

© Can Stock Photo

Viele Tierhalter machen sich bei der Anschaffung eines Haustieres keinerlei Gedanken über mögliche durch das Haustier ausgelöste Schäden. Für aber eben genau solche, häufig recht hohen, Schadensfälle gibt es die Tierhalterhaftpflichtversicherung. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt den Tierhalter vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die sein Tier oder Haustier verursachen kann. Alle Tiere ab etwa der Größe eines Hundes sollten prinzipiell versichert werden, für Kleintiere wie einen Vogel oder die Katze springt die private Haftpflichtversicherung ein. Für Listenhunde (sogenannte Kampfhunde) ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung in einigen Bundesländern wie etwa Hamburg, Berlin und Niedersachsen sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Die Schadensregulierung durch die Tierhalterhaftpflicht

Personen- und Sachschäden sind in der Regel klar zu definieren, zu Letzteren zählt übrigens auch die Verletzung eines anderen Tieres. Bei den Vermögensschäden wird zwischen echten und unechten Vermögensschäden unterschieden. Ein unechter Vermögensschaden entsteht im Zusammenhang mit einem Sachschaden. Ein echter Vermögensschaden hingegen entsteht, wenn beispielsweise Ihr Hund die Kundschaft eines Ladengeschäftes verbellt und der Inhaber dadurch Umsatzeinbußen erleidet, auch wenn Ihr Pferd den Straßenverkehr aufhält und dadurch Transporter Ihren Termin verpassen oder aufwendige Maßnahmen getroffen werden müssen, um das Tier von der Straße zu bekommen. Dieser Bereich sollte nicht unterschätzt werden. In all diesen Fällen sind Sie unbegrenzt haftpflichtig nach § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherungen

Für Hunde und Pferde gibt es spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherungen, da dieser Bereich von sehr vielen Tierhaltern genutzt wird. Die Kosten unterscheiden sich sowohl durch die Tarifpolitik als auch durch die Merkmale einzelner Tarife. Hier lohnt sich ein Tierhalterhaftpflichtversicherung Vergleich, der die Leistungen zu den einzelnen Tarifen detailliert auflistet. Es finden sich in einigen Tarifen Klauseln zu Pflichtverletzungen des Versicherungsnehmers oder Ausschlüsse, auch im Ausland gilt der Versicherungsschutz nicht unbegrenzt. Bei Hunden ist auf eventuellen Maulkorbzwang und Leinenpflicht zu achten, bei Pferden die Versicherung auch auf fremden Koppeln, auf Transporten, bei Turnieren und bei Fremdberitt. Weitere Tarifmerkmale sind die Deckungshöhe und eine eventuelle Selbstbeteiligung. Es ist dadurch eine Tarifsenkung möglich, allerdings entstehen die meisten Schäden in einem geringen Umfang von wenigen Hundert Euro, sodass eine zu hohe Selbstbeteiligung bei häufigen kleinen Schäden, die ein Tier verursacht, den Schutz verpuffen lassen kann.
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Hundehaftpflichtversicherung