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Ertrag

Als Ertrag bezeichnet man die Einnahmen aus Spekulationen und Anlagen. Dabei wird zumindest aus steuerrechtlicher Sicht zwischen zwei verschiedenen Arten von Erträgen unterschieden. Einnahmen aus Zinsen und Dividenden sind ordentliche Einnahmen und müssen komplett an der Steuer bezahlt werden.
Kursgewinne die bei Veräußerung nach Ablauf der Spekulationsfrist entstanden sind und Bezugsrechterlöse sind außerordentliche Erträge und müssen bei Privatanlegern nicht versteuert werden. Wichtig ist aber, dass man einen Freistellungsauftrag für Zinsen und Dividenden erteilt hat, wenn man seine Erträge nicht versteuern will. Wenn kein Freistellungsauftrag mehr möglich ist kann es auch bei einem privaten Anleger vorkommen, dass er Steuern für seine Erträge bezahlen muss.