Die private Haftpflichtversicherung
24. Januar 2010 | Haftpflichtversicherung | Privathaftpflichtversicherung | Haftpflicht | Definition Feedback schreibenDanach sollte die freiwillige Versicherung neu abgeschlossen werden. Die Leistungen der Privathaftpflicht sind sehr umfangreich. Sie deckt alle typischen Risiken des Alltags ab, solang diese Schäden nicht mutwillig herbeigeführt wurden. Berufliche oder auch vereinsmäßige Aktivitäten sind im Rahmen der Privathaftpflicht nicht mitversichert. Die Höhe des Schadens wird durch den Versicherungsvertrag festgelegt. Diese Deckungssumme unterscheidet sich dann noch einmal in Personen- und Sachschäden.
Grundlegend sollte jeder Mensch eine eigene Privathaftpflichtversicherung besitzen oder in einer Privathaftpflicht mitversichert sein. Denn vor der Gefahr ungewollt einen Schaden gegenüber einer anderen Partei zu verursachen, ist niemand gefeit.
Wer sich ungewollt und ohne eine Haftpflichtversicherung etwas zu Schaden kommen lässt, haftet mit seinem eigenen privaten Vermögen. Die Deckungssummen der Versicherungen liegen im 7stelligen Bereich und wirken somit einer ungewollten Verschuldung entgegen.
Dies scheint sehr sinnvoll, da die Haftung von Privatpersonen laut deutschem Recht nicht begrenzt ist. Der jährliche Beitragssatz liegt je nach Versicherung und Leistungsumfang nicht über 100 Euro pro Person und ist im heutigen Gesellschaftssystem nicht mehr wegzudenken.
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