Die Berufsunfähigkeitsversicherung
20. Januar 2010 | Berufsunfähigkeitsversicherung | BU | Leistungen | Versicherung
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Wie wichtig die eigene Leistungsfähigkeit im Berufsleben ist, weiß man erst, wenn man gesundheitlich aus der Bahn geworfen wird. Gut ist es, wenn Sie in dieser Situation entsprechend vorgesorgt haben, denn Ihre finanzielle Verantwortung für z.B. Kredite, Miete, Lebensstandard usw. fängt der Staat allein nicht auf. Der Gesetzgeber hat die staatliche
Berufsunfähigkeitsrente im Jahr 2001 durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt. Und dies für Sie mit nicht unerheblichen Folgen.
Denn nur im eigenen Beruf nicht mehr arbeiten zu können, stellt noch keinen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente dar. Denn hier besteht die Möglichkeit, Sie in eine andere Tätigkeit zu verweisen, ungeachtet Ihrer Ausbildung oder Qualifikation. Der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente wird dann anhand Ihrer Rest-Arbeitskraft geprüft, also wie lange Sie am Tag noch einer Tätigkeit nachgehen können. Bei mindestens 6 Stunden Arbeitsfähigkeit erhalten Sie keine Rente, bei 3 - 6 Stunden die halbe und bei weniger als 3 Stunden die volle Erwerbsminderungsrente. Als Faustformel gilt: bei voller Erwerbsminderungsrente erhalten Sie ca. 50% Ihres Nettoeinkommens. Doch reicht Ihnen die Hälfte zum Leben?
Wäre es überhaupt möglich, ohne die andere Hälfte Ihre bisherigen Ausgaben zu bezahlen? Berufsanfänger und Studenten haben in den ersten 5 Jahren nur Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfällen. Selbstständige und Freiberufler haben gar keinen Anspruch auf diese staatlichen Leistungen, hier ist die Lücke noch um ein Vielfaches größer. Genau diese Lücken können Sie mit einer
Berufsunfähigkeitsversicherung schließen. Diese Absicherung zahlt Ihnen im Fall einer Berufsunfähigkeit eine monatliche Rente. Diese Versicherung ist auch darstellbar in Kombination mit einer Kapital- oder Risikolebensversicherung.
Mit dem Abschluss einer privaten
Berufsunfähigkeitsversicherung schützen Sie das wichtigste Gut: Ihre Arbeitskraft!
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